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Ihre Anwälte in der Türkei – für Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

LimanLegal ist eine Anwaltskanzlei in Istanbul. Wir vertreten Deutschtürken, Auslandstürken und ausländische Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten in der Türkei – verständlich erklärt, mit klaren nächsten Schritten und ehrlicher Einschätzung. Die meisten Verfahren lassen sich über eine beim türkischen Konsulat errichtete Vollmacht abwickeln, ohne dass Sie in die Türkei reisen müssen.

Per WhatsApp schreiben · info@limanlegal.com

Womit wir Ihnen helfen

Wir beraten Deutschtürken, Auslandstürken und ausländische Mandanten zu rechtlichen Fragen in der Türkei: Erbschaft und Immobilien, Scheidungsanerkennung, Vollmachten, Ermittlungsverfahren, Unternehmen und Zoll. Klare Auskunft, konkrete nächste Schritte, realistische Erwartungen.

Erbschaft in der Türkei

Türkischer Erbschein (mirasçılık belgesi) für Immobilien in der Türkei, Umschreibung im Grundbuch (Tapu), Erbschaftsteuererklärung, Streit in der Erbengemeinschaft, Teilungsklage.

Immobilien verkaufen oder verwalten

Verkauf Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks von Deutschland aus, Vollmacht beim Konsulat, Steuern beim Verkauf, Schutz vor Missbrauch von Vollmachten.

Scheidung und Familie

Anerkennung Ihrer deutschen Scheidung in der Türkei (Konsulatsweg oder Anerkennungsklage), Sorgerecht und Unterhalt, Folgen für Erbe und Wiederheirat.

Ausreisesperre und Ermittlungsverfahren

Prüfung vor der Reise, ob in der Türkei ein Verfahren, ein Haftbefehl oder eine Ausreisesperre besteht; Verteidigung und Aufhebung.

Unternehmen, Handel und Zoll

Gesellschaftsgründung mit deutschen Gesellschaftern, Streit mit türkischen Lieferanten oder Kunden, Zollverfahren und Zollstrafen.

Betrug und Kryptowerte

Betrugsfälle mit Türkei-Bezug (Online-, Anlage- und Immobilienbetrug): Strafanzeige, Vermögenssicherung, realistische Rückholungschancen.

So arbeiten wir mit Mandanten im Ausland

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    Sie schreiben uns. Schildern Sie Ihren Fall kurz und senden Sie Kopien Ihrer Unterlagen per WhatsApp oder E-Mail.

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    Wir prüfen und sagen Ihnen offen, was möglich ist, welche Schritte nötig sind, wie lange es dauert und was es kostet.

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    Sie erteilen eine Vollmacht beim nächsten türkischen Konsulat (für Grundbuchsachen zwingend) oder – für Gerichtsverfahren – vor einem deutschen Notar mit Apostille. Danach handeln wir für Sie in der Türkei und halten Sie bei jedem Schritt auf dem Laufenden.

Ratgeber für Mandanten aus Deutschland

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Unsere Ratgeber beantworten die Fragen, die uns Deutschtürken am häufigsten stellen – mit aktuellen Fristen, Beträgen und Rechtsgrundlagen.

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Häufige Fragen

Muss ich in die Türkei reisen, um Sie zu beauftragen?

Nein. Sie können uns aus Deutschland beauftragen. In den meisten Fällen genügt eine Vollmacht, die Sie beim türkischen Konsulat errichten; damit handeln wir für Sie vor Grundbuchämtern, Behörden, Gerichten und Vollstreckungsämtern in der Türkei.

Ich spreche kaum noch Türkisch. Ist das ein Problem?

Nein. Sie können uns auf Deutsch schreiben. Wir erklären Ihnen die türkische Rechtslage auf Deutsch und übernehmen die Kommunikation mit den türkischen Stellen.

Was kostet eine Erstberatung?

Das hängt von der Angelegenheit ab. Nachdem wir Ihre Schilderung gelesen haben, teilen wir Ihnen schriftlich mit, welche Schritte nötig sind und was sie kosten – bevor Sie sich festlegen.

Gilt mein deutscher Erbschein in der Türkei?

Für Immobilien in der Türkei nicht. Nach dem deutsch-türkischen Nachlassabkommen von 1929 gilt für Grundstücke und Wohnungen in der Türkei türkisches Erbrecht; Sie brauchen einen türkischen Erbschein (mirasçılık belgesi). Wir beantragen ihn für Sie.

Wo befindet sich Ihre Kanzlei?

In Kartal auf der asiatischen Seite Istanbuls. Gespräche sind vor Ort oder per Videoanruf möglich.

Kontakt

Mustafa Kemal Paşa Caddesi, Cevizli, Seyitgazi Sokağı No:66/A, D:15, 34865 Kartal / Istanbul, Türkei
Mo – Fr: 09:00 – 18:00 Uhr (Ortszeit Istanbul, UTC+3)
+90 540 097 1035 · WhatsApp · info@limanlegal.com